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Sehr geehrte Diplomstudierende!
Aufgrund der Umstellung vom Studienplan für das Diplomstudium Psychologie auf das Curriculum für das Bachelorstudium Psychologie, das seit dem Wintersemester 2008/2009 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen.
Bezüglich Ihrer Studienzeitdauer sollten Sie beachten, dass Sie bis zum Beginn des Sommersemesters 2011 (spätestens bis zum 30.04.2011) den 1. Studienabschnitt abgeschlossen haben müssen. Demzufolge müssen Sie den 1. Studienabschnitt vor dem 30.04.2011 beim Prüfungsreferat eingereicht haben! Ansonsten erfolgt eine automatische Überstellung in das neue Curriculum für das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Innsbruck. Bitte beziehen Sie dieses Faktum in Ihre Studienplanung mit ein!
Ihre persönliche Frist für die Überstellung in das Bachelorstudium entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ausdruck Ihres Studienblattes und dem Curriculum für das Bachelorstudium Psychologie an der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Innsbruck (kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 21. April 2008, 29. Stück, Nr. 258):
§ 11. Übergangsbestimmungen
(1) Ordentliche Studierende, die das Diplomstudium Psychologie an der Universität Innsbruck (Studienplan kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 17. August 2001) vor dem 1. Oktober 2008 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, den ersten Studienabschnitt dieses Studiums innerhalb von längstens fünf Semestern, den zweiten Studienabschnitt dieses Studiums innerhalb von längstens neun Semestern abzuschließen.
Demnach haben Sie, ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des 1. Studienabschnitts, der jedoch spätestens bis zum 30.04.2011 zu erfolgen hat, für den 2. Studienabschnitt längstens neun Semester Zeit, Ihr Studium abzuschließen.
Weiters möchten wir Sie auf eine wesentliche Neuerung hinweisen, die im Zuge der Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 81/2009) festgesetzt wurde:
Ab dem 01.01.2011 ist eine Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten für das Diplomstudium Psychologie nicht mehr möglich! Vor dem 01.01.2011 besteht jedoch noch die Möglichkeit, Anträge um Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten zu stellen. Bei Antragstellung muss eine positive Beurteilung Ihrer Arbeit bereits vorliegen.
§ 143 Abs. 19 Universitätsgesetz 2002 (in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2009):
Auf Anträge auf Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten bzw. künstlerische Diplom- und Masterarbeiten, die vor dem 1. Jänner 2011 gestellt wurden, ist § 85 in der Fassung des Tages vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2009 weiterhin anzuwenden.
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